Wohnungseigentumsverwaltung

Im Rahmen unserer Tätigkeit als Verwalter für Eigentumswohnanlagen decken wir folgende Aufgaben ab:


  • jährliche Einberufung und Durchführung einer Eigentümerversammlung
  • Erstellung eines Wirtschaftsplans
  • Erstellung einer Jahresabrechnung
  • Erstellung der Heizkostenabrechnung
  • Überwachung der Wohngeldzahlungen
  • Zahlung aller im Zusammenhang mit der Anlage
  • entstehenden Kosten, wie z.B. Wasser, Müllabfuhr usw.
  • Korrespondenz mit den Vertragspartnern des Hauses
  • regelmäßige Besichtigung des Hauses
  • Vergabe von Instandsetzungsarbeiten beim Gemeinschaftseigentum an Handwerker, ggf. mit vorheriger Einholung von Kostenangeboten und Rücksprache mit dem
  • Verwaltungsbeirat, bzw. nach Beschluss auf der Eigentümerversammlung
  • Kontrolle der durchgeführten Instandsetzungsarbeiten