Im Rahmen unserer Tätigkeit als Verwalter für Eigentumswohnanlagen decken wir folgende Aufgaben ab:
- jährliche Einberufung und Durchführung einer Eigentümerversammlung
- Erstellung eines Wirtschaftsplans
- Erstellung einer Jahresabrechnung
- Erstellung der Heizkostenabrechnung
- Überwachung der Wohngeldzahlungen
- Zahlung aller im Zusammenhang mit der Anlage
- entstehenden Kosten, wie z.B. Wasser, Müllabfuhr usw.
- Korrespondenz mit den Vertragspartnern des Hauses
- regelmäßige Besichtigung des Hauses
- Vergabe von Instandsetzungsarbeiten beim Gemeinschaftseigentum an Handwerker, ggf. mit vorheriger Einholung von Kostenangeboten und Rücksprache mit dem
- Verwaltungsbeirat, bzw. nach Beschluss auf der Eigentümerversammlung
- Kontrolle der durchgeführten Instandsetzungsarbeiten